Was Sie wissen sollten!
Was ist eine Verfügung von Todes wegen? Welche Formen einer Verfügung von Todes wegen gibt es?
Verfügungen von Todes wegen sind Anordnungen des Erblassers für den Fall seines Ablebens. Der Zweck einer Verfügung von Todes wegen ist die Regelung des Nachlasses im Todesfall {Erbfall}. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Begriffen Testament und Erbvertrag. Die wohl üblichste Form einer Verfügung von Todes wegen ist das ordentliche Testament. In einem ordentlichen Testament erklärt der Erblasser seinen letzten Willen indem er den Erben bestimmt.
Was ist der Inhalt von Verfügungen von Todes wegen?
Grundsätzlich kann der Erblasser bei Verfügungen von Todes wegen verschiedenartigste Anordnungen treffen. In den häufigsten Fällen beziehen sich die Anordnungen jedoch auf Fragen zur Regelung des Vermögensnachlasses des Verstorbenen. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen über Abweichungen der gesetzlichen Erbfolge wie die Erbeinsetzung und die Enterbung,sowie die Beschränkung des Pflichtteils. Auch kann die Verteilung der Erbmasse bei mehreren Erben im Rahmen der Auseinandersetzung Inhalt einer Verfügung von Todes wegen sein.
Was ist ein Vermächtnis?
Da es im deutschen Erbrecht keine Erbeinsetzung auf bestimmte Gegenstände gibt, bleibt dem Erblasser für die Zuwendung konkreter Gegenstände an Hinterbliebene die Möglichkeit des Vermächtnisses. Das Vermächtnis begründet hiernach für den Bedachten das Recht, von dem/den Erben die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern.
Inhalt der Forderung kann bspw. ein Geldbetrag,eine Sache oder ein Recht sein. Häufige Anwendung findet das Vermächtni s auch in der Versorgung von Lebenspartnern, bspw. in Form der Einräumung von Wohnrechten oder der regelmäßigen Zahlung von Geldbeträgen.
Wie errichtet man ein Testament?
Der Regelfall des Testaments ist das ordentliche Testament. Das ordentliche Testament ist ein Schriftstück, das vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben worden ist (privates Testament). Ein ordentliches Testament kann jedoch auch öffentlich,
d. h. vor einem Notar oder einem Berufskonsul,errichtet werden. Schließlich können sog. außerordentliche Testamente mündlich vor Zeugen (Dreizeugentestament) oder aber auch als Nottestament vor dem Bürgermeister errichtet werden.
Was ist ein Ehegattentestament?
Ein Testament kann auch gemeinschaftlich erklärt werden. Man spricht hier von der letztwilligen Verfügung von Ehegatten. Zweck eines gemeinschaftlichen Testaments ist die gegenseitige Einsetzung der Eheleute als Erben für den Fall des Ablebens eines Ehepartners. Eine ebenfalls häufig auftretende Form einer Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag. Hier setzt der Erblasser im Wege eines Vertrages einen Erben ein und/oder er tätigt Anordnungen hinsichtlich seines Vermächtnisses bzw. bestimmter Auflagen.
Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag kann nur vor einem Notar und bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen werden. Anders als beim Testament, welches jederzeit vom Erblasser widerrufen werden kann, ist der Erblasser an die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen grundsätzlich gebunden.
Welche Arten von Erbverträgen gibt es?
In einem Erbvertrag kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich der Erbeinsetzung,sowie Vermächtnisse und/oder Auflagen anordnen. Dabei ist zwischen ein- und zweiseitigen Erbverträgen zu unterscheiden.
Einseitige Erbverträge sind solche bei denen nur die Vertragspartei des Erblassers, die vertraglich zugesicherte Verfügung von Todes wegen trifft. Demgegenüber steht die Konstellation des zweiseitigen Erbvertrages. Hier treffen beide Vertragsparteien die vereinbarten und zugleich bindenden Verfügungen von Todes wegen.
Was sind Rechtsgeschäfte unter Lebenden?
Rechtsgeschäfte unter Lebenden sind Verträge bei denen der Erblasser mit seinem Vertragspartner vereinbart, dass mit seinem Tode die sich aus dem Rechtsgeschäft ergebende Forderung des Erblassers auf einen Dritten übergehen soll. In Betracht kommen Rechtsgeschäfte unter Lebenden bei Schenkungen und Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall. Eine Schenkung auf den Todesfall ist eine unentgeltliche Zuwendung,die durch den Tod des Zuwendenden befristet und durch das überleben des Zuwendungsempfängers bedingt ist. Beispiel hierfür
ist die unentgeltliche Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes an einen Dritten. Ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist das Versprechen des einen Vertragspartners gegenüber dem Erblasser, im Falle dessen Todes eine Leistung an einen Dritten zu erbringen.
Hauptanwendungsfälle sind hier die Liquidierung von Lebensversicherungen, Konten- bzw. Depotverträge.
Was ist eine Erbauflage?
Eine Erbauflage ist ein Gestaltungsinstrument des Erblassers. Durch sie kann der Erblasser im Wege einer Verfügung von Todes wegen, den Erben oder Vermächtnisnehmer zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten. Trotz des verpflichtenden Charakters der Erbauflage, kann diese für den Erben sowohl beschwerend als auch begünstigend wirken. Gleichwohl kann im Falle einer Begünstigung die Erbauflage von dem Begünstigten nicht eingeklagt werden. Um dennoch eine Vollziehung der Erbauflage sicherzustellen, wird die Erfüllung der Auflage häufig zur Bedingung der Zuwendung gemacht.
Was ist unter erbrechtlicher Vertragsgestaltung zu verstehen?
Die Regelung von Fragen zur vertraglichen bzw. testamentarisch angeordneten Vermögensnachfolge ist zentrale Aufgabe des beratenden Anwalts. Besondere Beachtung findet hierbei zunächst die Herausarbeitung der für die Nachlassregelung günstigsten Vertragsform. Maßgeblich hierfür sind u. a. der von den Beteiligten verfolgte Zweck, die persönlichen Verhältnisse sowie das tatsächliche und rechtliche Umfeld. Ziel einer sachgerechten Vertragsgestaltung ist es einerseits den angestrebten Zweck der Nachlassregelung zu verwirklichen und andererseits sich daraus möglicherweise ergebender Störfälle wirkungsvoll vorzubeugen.
Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?
Unter vorweggenommener Erbfolge ist die Übertragung von Vermögen des künftigen Erblassers zu Lebzeiten auf einen oder mehrere künftige Erben in Aussicht genommene Empfänger zu verstehen. Da der/die Bedachten/n in der Regel der Ehepartner bzw. Nachkomme/n des Erblassers sind, besteht der Zweck einer vorweggenommenen Erbfolge hauptsächlich in der Sicherung der Generationennachfolge.
Was ist ein Pflichtteil?
Der gesetzlich geregelte Pflichtteilsanspruch ist ausnahmslos ein geldwerter Anspruch eines nahen Angehörigen des Erblassers, den dieser durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen hat. Dabei ist es unbeachtlich ob der Erblasser die Enterbung des
Pflichtteilberechtigten namentlich oder durch „Nichterwähnen" in der Verfügung von Todes wegen zum Ausdruck gebracht hat.
Pflichtteilsberechtigt sind der Ehepartner, die Nachkommen sowie die Eltern des Erblassers. Darüber hinaus sind eingetragene Lebenspartner im Falle einer Enterbung,sowie Adoptivki nder pflichteilsbrechtigt. Zu beachten ist das die Eltern des Erblassers nur dann pflichtteilsberechtigt sind, wenn dieser keine Nachkommen hatte oder diese im Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben waren.
Was ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch?
Der Pflichtteilergänzungsanspruch ist für solche Fälle gedacht, in denen der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögenswerte an Dritte verschenkte und dadurch den Pflichtteil des Pflichtteilberechtigten schmälerte bzw. gänzlich aushöhlte. Der Pflichteilergänzungsanspruch dient somit dem Ausgleich von Nachteilen des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Berechnung seines Pflichtteils.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft ist eine Mehrheit von Personen {Miterben) die gemeinschaftlich die Erbschaft des Erblassers antritt. Die Miterben sind eine sog. Gesamthandsgemeinschaft, d. h. sie werden nicht Eigentümer von einzelnen Teilen des Erbes, sondern können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen.
Was bedeutet der Begriff der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften?
Der Begriff der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften beschreibt im Wesentlichen die Frage nach der Verwendung bzw. der Aufteilung des Erbes. Der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geht die Auseinandersetzungsanordnung des Erblassers vor. Eine solche letztwillige Anordnung ist für die Erbengemeinschaft bindend und verpflichtet diese die Auseinandersetzungsanordnung durchzuführen.
Welche Aufgabe hat ein Testamentsvollstrecker?
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist auch ein wichtiges Gestaltungsmittel. Zweck der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist einerseits die Verwirklichung der Interessen des Erblassers über dessen Tod hinaus. Andererseits dient sie aber auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten vor möglichen Konflikten hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses. Als Vertrauensperson des Erblassers übernimmt der Testamentsvollstrecker die ihm im Testament zugewiesenen Aufgaben. Die häufigste Aufgabe ist die sog. Abwicklungsvollstreckung. Sie besteht in der Umsetzung von Verfügungen des Erblassers, sowie in der Verteilung des Erbes. Gegenüber den Erben ist der Testamentsvollstrecker zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet.
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis an den Erben über dessen Erbrecht bzw. über die Größe seines Erbanteils. Der Zweck des Erbscheins besteht in der Erleichterung des Rechtsverkehrs, wie z. B. im Grundbuchverfahren. Zu unterscheiden ist zwischen dem Alleinerbschein, Teilerbschein, Sammelerbschein und dem gemeinschaftlichen Erbschein. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei dem Erbschein lediglich um eine von Amts wegen abgegebene Erklärung handelt, bei der die tatsächliche Erblage auch anders sein kann. Ein unrichtiger Erbschein verändert deshalb nicht die wahre Rechtslage.
Was ist das Erbscheinverfahren?
Das Erbscheinverfahren dient der Erteilung eines Erbscheins. Ein Erbschein kann nur auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht} gestellt werden. Antragsberechtigt ist ab dem Zeitpunkt des Erbfalls insbesondere der Erbe, Miterbe, Vorerbe oder
Nacherbe. Der Antrag ist schriftlich zu begründen und zu unterschreiben. Die Richtigkeit der vom Antragssteller gemachten Angaben ist durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Das Nachlassgericht entscheidet dann durch Beschluss darüber, dem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen.
Was ist bei einer Erbausschlagung zu beachten?
Für den Fall einer eventuellen Überschuldung der Erbschaft, besteht für den Erben die Möglichkeit der Ausschlagung des Erbes. Diese ist genau wie die Erbannahme vor dem Nachlassgericht schriftlich zu erklären. Zu beachten ist dabei die Einhaltung der Frist zur Ausschlagung. Diese beträgt im Regelfall 6 Wochen ab Kenntniserlangung vom Erbfall. In Ausnahmefällen erlaubt das Gesetz eine Ausschlagungsfrist von bis zu 6 Monaten. Ist die Erbannahme bereits erklärt worden bleibt dem Erben jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung des Erbes, um somit die Annahme des Erbes rückgängig zu machen.
Was ist unter der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu verstehen?
Bei einer Überschuldung des Erbes haftet der Erbe grundsätzlich mit seinem eigenen Vermögen für die entstandenen Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet, dass der Erbe für die vom Erblasser verursachten Verbindlichkeiten einzustehen hat. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören regelmäßig die Schulden, aus vom Erblasser eingegangene Verträge oder aber auch Verbindlichkeiten aus Unterhaltsverpflichtungen. Ferner gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten sog. Erbfallschulden wie Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen aber auch Beerdigungskosten. Die dritte Gruppe der Nachlassverbindlichkeiten sind die Schulden aus Nachlasskosten. Sie umfassen bspw. die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses, die Nachlassinsolvenz sowie die Kosten für die Bestellung des Gläubigeraufgebots.