Erbrecht und Vermögensnachfolge
Rechtsanwalt Ost hat sich u. a. auf dem Gebiet des Erbrechts und Vermögensnachfolge spezialisiert. Er hat die Fachanwaltsausbildung „Fachanwalt für Erbrecht“ mit Erfolg abgeschlossen. Die Beratung und Vertretung der Mandanten im Rahmen dieses komplexen und höchst aktuellen Rechtsgebiets (ab August 2015 gilt die sog. EU-Erbrechtsverordnung!) erfolgt umfassend, insbesondere:
Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen, insbesondere Testament und Erbverträge sowie sonstige erbrechtlicher Vertragsgestaltungen.
Beratung vor und nach dem Erbfall, vorweggenommene Erbfolge, Berücksichtigung erbschafts- und schenkungssteuerrechtlicher Besonderheiten.
Außergerichtliche Vertretung: Prüfung von Pflichtteilsrechten, Auslegung von Testamenten, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Nachlassbeteiligten, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Nachlassabwicklungen, Übernahme von Testamentsvollstreckungen.
Gerichtliche Vertretung: insbesondere Prozessübernahmen und Erstellung von Prozessprognosen, Erbscheinverfahren, Testamentseröffnungsverfahren, Verfahren der besonderen amtlichen Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen, Einleitung von Nachlassinsolvenzverfahren sowie eine Fülle weiterer Verfahren.
Zwangsversteigerungsrecht
Die Kanzlei berät und vertritt in diesem Bereich bundesweit Gläubiger, Schuldner und Bietinteressenten rundum im Bereich des Zwangsversteigerungsrechts.
Zu den Zwangsversteigerungsverfahren gehören alle Formen im Immobilienvollstreckungsrecht. Hierzu gehört neben der Forderungsversteigerung auch die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft) in Fällen erfolgloser Einigung in einer Erbengemeinschaft, bei Eheleuten nach einer Ehescheidung, einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder anderen ähnlichen Formen.
Das Zwangsversteigerungsrecht mit seinen unterschiedlichen streng formalistischen Abläufen ist eine Spezialsparte der Kanzlei.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur wenige Anwaltskanzleien bundesweit auf diesem Gebiet spezialisiert sind. Wir blicken zurück auf Verfahren unterschiedlichster Art - nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern auch in Bayern, Nordrhein Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern haben wir Mandanten in allen Formen einer Beteiligtenstellung begleitet.
Unsere Beratung und Vertretung versteht sich als wirtschaftsorientierte und zielgerichtete Begleitung in allen Verfahrensarten. Sie umfasst nicht nur das nüchterne Anfertigen und Absenden von Anträgen, sondern die Entwicklung von individuellen Strategien, auf die es besonders ankommt. Hierin liegt unsere besondere und zum Erfolg führende Stärke.
Wichtig ist auch, dass Mandanten in geeigneter Weise in Zwangsversteigerungsverfahren eine schutzorientierte Begleitung erfahren, wenn sogenannte „Versteigerungsverhinderer“ sich in Verfahren eingeschlichen haben. Diese „Zwangsversteigerungsverhinderer“ treten ab und zu bei den Vollstreckungsgerichten auf und können allen Beteiligten großen Schaden zufügen. Hier kommt es besonders darauf an, dass das "Handwerk des Zwangsversteigerungsrechts" beherrscht wird.
Das Kanzleiteam kann in diesem Bereich auf über 34 Jahre forensische Praxis zurückblicken, so dass die Vertretung der Mandanten häufig nicht nur die anwaltliche Sicht, sondern ebenso wichtige verfahrensrechtliche Besonderheiten im Umgang mit Gerichten und weiteren Verfahrensbeteiligten berücksichtigt.
Wir achten darauf, dass die anwaltliche Beratung individuell und bestmöglich erfolgt.
für eine Immobilie wird auf Wunsch im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit den Besonderheiten des Zwangsversteigerungsverfahrens vertraut gemacht. Dieses erfolgt auch unter Berücksichtigung baurechtlicher oder steuerlicher Aspekte, die von eminenter Bedeutung sein können. Der Interessent wird auf Wunsch zum Versteigerungstermin begleitet und im Falle einer Verhinderung auch über eine Bietungsvollmacht vertreten.
wird über die optimalen Ansätze und Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung seiner persönlichen oder dinglichen Ansprüche beraten. Hier werden auch alle weiteren Formen der Immobiliarvollstreckung, wie die Sicherung einer Forderung durch Sicherungshypothek oder das Betreiben einer Zwangsverwaltung - eine besondere Art der Zwangsvollstreckung in Grundvermögen - erörtert.
wird über Sanierungsmöglichkeiten, Schutzfunktionen in allen Verfahrensstadien beraten und begleitet. Hierbei ist die Einhaltung vom verfassungsmäßig abgesicherten Rechten von größter Bedeutung. Ebenso die Beachtung der Individualrechte, die häufig auch untergehen können.
im Teilungsversteigerungsverfahren wird in jeder Phase des Verfahrens an die beratende Hand genommen und mit einer Vielzahl von strategisch wichtigen Maßnahmen durch das Verfahren begleitet, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Weitere Rechtsgebiete
Gestaltung und Prüfung von Immobilienkauf- oder Nutzungsverträgen, Begleitung von Transaktionen einschließlich Abwicklung von Notarterminen und Folgekorrespondenz. Außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung in Immobilienstreitfällen.
Die Kanzlei berät und vertritt auf dem Gebiet des Wohn- und Gewerbemietrechts Hausverwaltungen und Mieter gerichtlich und außergerichtlich.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im gesamten Individualarbeitsrecht und Teilen des kollektiven Arbeitsrechts.
Vertretung von Gläubigern und Schuldnern in sogenannten Regelinsolvenzverfahren, insbesondere Begleitung bei der Insolvenzantragstellung; Prozessvertretungen für Insolvenzverwalter; Geschäftsführer- und Gesellschafterberatung.
Strafverteidigungen, Strafvollstreckungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Nebenklagevertretung.