Weitere Informationen zum Erbrecht!

Der Interessent / Investor

für eine Immobilie wird auf Wunsch im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit den Besonderheiten des Zwangsversteigerungsverfahrens vertraut gemacht. Dieses erfolgt auch unter Berücksichtigung baurechtlicher oder steuerlicher Aspekte, die von eminenter Bedeutung sein können. Der Interessent wird auf Wunsch zum Versteigerungstermin begleitet und im Falle einer Verhinderung auch über eine Bietungsvollmacht vertreten.

Der Gläubiger

wird über die optimalen Ansätze und Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung seiner persönlichen oder dinglichen Ansprüche beraten. Hier werden auch alle weiteren Formen der Immobiliarvollstreckung, wie die Sicherung einer Forderung durch Sicherungshypothek oder das Betreiben einer Zwangsverwaltung - eine besondere Art der Zwangsvollstreckung in Grundvermögen - erörtert.

Der Schuldner

wird über Sanierungsmöglichkeiten, Schutzfunktionen in allen Verfahrensstadien beraten und begleitet. Hierbei ist die Einhaltung vom verfassungsmäßig abgesicherten Rechten von größter Bedeutung. Ebenso die Beachtung der Individualrechte, die häufig auch untergehen können.

Der Antragsteller oder Antragsgegner

im Teilungsversteigerungsverfahren wird in jeder Phase des Verfahrens an die beratende Hand genommen und mit einer Vielzahl von strategisch wichtigen Maßnahmen durch das Verfahren begleitet, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.

Hinweise zum Zwangsversteigerungsverfahren!

Weitere Rechtsgebiete

Gestaltung und Prüfung von Immobilienkauf- oder Nutzungsverträgen, Begleitung von Transaktionen einschließlich Abwicklung von Notarterminen und Folgekorrespondenz. Außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung in Immobilienstreitfällen.

Die Kanzlei berät und vertritt auf dem Gebiet des Wohn- und Gewerbemietrechts Hausverwaltungen und Mieter gerichtlich und außergerichtlich.

Weitere Informationen zum Mietrecht.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im gesamten Individualarbeitsrecht und Teilen des kollektiven Arbeitsrechts.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht!

Vertretung von Gläubigern und Schuldnern in sogenannten Regelinsolvenzverfahren, insbesondere Begleitung bei der Insolvenzantragstellung; Prozessvertretungen für Insolvenzverwalter; Geschäftsführer- und Gesellschafterberatung.

Strafverteidigungen, Strafvollstreckungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Nebenklagevertretung.

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